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Allgemeine Geschäftsbedingungen von VolcanoAdventures

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von VolcanoAdventures

 

Liebe(r) Nature-Discovery-Reisende(r),

Nature Discovery Tours als Reiseunternehmen hat als Ziel, Ihnen einen tollen und unvergeßlichen Urlaub zu ermöglichen.

Die offiziellen AGBs sind gesetzlich vorgeschrieben, aber wir wollen Sie in jedem Fall als Gäste bewahren. Sollten Sie also Beschwerden oder Probleme mit einer Reise haben, so bitten wir Sie, sich sofort an unsere Reiseleitung zu wenden, damit wir uns zeitnah um Abhilfe bemühen können. Es ist auch in unserem Interesse, dass Sie eine schöne Reise mit uns erleben!

Sollte sich ein Abmahnanwalt hierher verirren, so wäre es fair, und erst mal zu informieren und uns eine Abhilfe/Korrektur zu ermöglichen, bevor man eine Abmahnung schickt. Wir haben keine spezialisierte Rechtsabteilung und für uns ist es selbstverständlich, das wir kundenfreundlich reagieren. Sollen sich also neue Regelungen ergeben, die hier jetzt noch nicht aufgeführt sind, gelten sie natürlich und sollten wir von ihnen Kenntnis bekommen, passen wir sie gerne an!

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax, per Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende Nature Discovery Tours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung von Nature Discovery Tours an den Reisenden zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Nature Discovery Tours vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Bindungsfrist das geänderte Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.

1.4 Der Anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Vermittlungstätigkeit von Nature Discovery Tours

2.1 Vermittelt Nature Discovery Tours die Reisen anderer Anbieter und/oder, insbesondere zusätzlich zu ihren eigenen Reisen, Flüge, Mietwagen oder sonstige touristische Leistungen, so ist Nature Discovery Tours ausschließlich Vermittler, soweit die Leistungen ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB der Anschein erweckt wird, dass Nature Discovery Tours diese Leistungen in eigener Verantwortung erbringt.

2.2 Zustandekommen und Inhalt des Vertrages mit dem vermittelten Unternehmen richten sich nach den für das vermittelte Unternehmen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und anwendbaren internationalen Bestimmungen, sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reise- und Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, soweit diese in den Vertrag mit dem Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden.

2.3 Angaben über Leistungen vermittelter Unternehmen (siehe oben 2.1) beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber Nature Discovery Tours, sie stellen keine eigene Zusicherung von Nature Discovery Tours gegenüber dem Reisenden dar.

3. Leistungsverpflichtung von Nature Discovery Tours

3.1 Die Leistungsverpflichtung von Nature Discovery Tours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt oder der Webseite, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Busunternehmen) und Reisebüros sind von Nature Discovery Tours nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Nature Discovery Tours oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Nature Discovery Tours herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für Nature Discovery Tours nicht verbindlich

3.4 Nebenabsprachen (Änderungen, Ergänzungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern sowie Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Nature Discovery Tours.

4. Anzahlung und Restzahlung

4.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß §651k Abs. 3 BGB durch Nature Discovery Tours an den Reisenden ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises, mindestens 50 Euro pro Person. Bei Buchungen, bei denen wir in Ihrem Auftrag Flüge kaufen, ist der Flugpreis (den wir Ihnen schriftlich mitteilen) sofort + mindestens die Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 10% fällig.

4.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.

4.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt von Nature Discovery Tours oder über den Reisemittler ausgehändigt.

4.4 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und Nature Discovery Tours zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

4.5 Soweit dem Reisenden eine Buchungsbestätigung mit Leistungszeitraum, Bezeichnung der Reise und Preisen übermittelt wurde, sowie bei Stornorechnungen, tritt 30 Tage nach Zugang dieser Bestätigung/Rechnung Zahlungsverzug auch ohne Mahnung von Nature Discovery Tours ein. Gehen Anzahlung oder Restzahlung nach Verzugseintritt und weiterer Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung nicht ein, ist Nature Discovery Tours berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen zu fordern.

5. Leistungsänderungen, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer

5.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von Nature Discovery Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Nature Discovery Tours ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Nature Discovery Tours dem Reisenden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5.2 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Nature Discovery Tours bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsservicegebühr von 35 Euro je Änderungsvorgang. Zusätzlich können bei Flugticketänderungen, je nach Fluggesellschaft, Zusatzgebühren anfallen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3 Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden ist Nature Discovery Tours, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von 35 Euro pro Person zu berechnen.

5.4. Es kann sein, dass bei manchen Fluggesellschaften eine Namensänderung nicht möglich ist. Dann kann Nature Discovery Tours nur das ursprüngliche Ticket stornieren und ein neues Ticket auf den Namen des neuen Kunden kaufen. Die Stornokosten und die Kosten für das neue Ticket trägt der Kunde, der die Namensänderung wünscht, bzw. der Kunde, der mit neuem Namen auftaucht. Wir werden versuchen, bei den Fluggesellschaften wenigstens die Steuern zurückzufordern, was aber nicht immer garantiert werden kann*.

*Hinweis:
(Leider gibt es zu dieser kundenfeindlichen Regelung der Fluggesellschaften noch kein Urteil zu Gunsten der Reisenden. Man kann hoffen, dass dies die Wettbewerbszentralen und der Verbraucherschutz bald nachholen, denn einen praktischen Grund für diese Praxis gibt es in Zeiten der digitalen Datenverarbeitung nicht.)

6. Nicht in Anspuch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Nature Discovery Tours zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Nature Discovery Tours bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Nature Discovery Tours zurückerstattet worden sind.

6.3. Eine Rückzahlung ist auch nicht möglich, wenn der Gast aus Krankheit oder eigenem Willen an einer Tour vor Ort nicht teilnimmt.

7. Rücktritt und Kündigung durch Nature Discovery Tours

7.1 Nature Discovery Tours kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die örtlichen Bevollmächtigen von Nature Discovery Tours (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Nature Discovery Tours wahrzunehmen. Kündigt Nature Discovery Tours, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; Nature Discovery Tours muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Zu den Gründen gehören z.B. Drogen- und Alkoholkonsum während der Touren und/oder ein Verhalten, das die anderen Teilnehmer oder andere Menschen in Gefahr bringt.

7.2 Nature Discovery Tours kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Nature Discovery Tours ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

b) Ein Rücktritt von Nature Discovery Tours später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Nature Discovery Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Nature Discovery Tours geltend zu machen.

d) Der Gast kann bei einer Absage seine (An-)Zahlung für eine andere Reise und zu einem anderen Termin deponieren und bekommt für seinen Vertrauensbeweis einen Rabatt.

Ergänzung: Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann in den meisten Fällen Nature Discovery Tours dem Gast ein Angebot machen, die Reise auch mit weniger Teilnehmern gegen einen Aufpreis durchzuführen. Dies wird mit dem Gast abgesprochen. Gerade bei den Reisen in Griechenland ist dies meist möglich. Die Teilnahme ist natürlich freiwillig.

Empfehlung: Wir empfehlen - falls Sie Ihre Flüge selber buchen - diese entweder in einer Klasse zu buchen, die eine preisgünstige Stornierung erlaubt oder zu warten, bis wir 100% garantieren können, dass eine Reise stattfindet. Erst dann ist es sicher, einen ((Billig-)Flug zu buchen. Bei den meisten "günstigen" Flugtarifen ist eine Stornierung nicht möglich oder gegen hohem Verlust möglich.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch eine formfreie Erklärung gegenüber Nature Discovery Tours vom Reisevertrag zurücktreten. (Wir empfehlen zur Dokumentation eine schriftliche Erklärung).

8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden stehen Nature Discovery Tours unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:

Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertarifen, sowie bei Reisen mit Bahnanreise oder mit Eigenanreise (Gruppenreisen):

a) bis 45. Tage vor Reisebeginn 10 %
b) vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
c) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
d) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
e) vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 50 %
f) vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
g) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80 %
h) No show / Nichtantritt ohne Information an uns 90%

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern (Individualreisende):
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
b) vom 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 %
c) vom 34. bis 01. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
d) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80 %
e) No show / Nichtantritt ohne Information an uns 90%

 

8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung, mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam schriftlich vereinbart wurden.

8.4 Dem Reisenden ist es gestattet, Nature Discovery Tours nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8.5 Nature Discovery Tours behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Das ist u.a. deshalb möglich, weil die Kalkulation auf der Anzahl der Teilnehmer beruht und weniger Teilnehmer u.U. Kontingente unmöglich machen und Zusatzkosten für Nature Discovery Tours zur Folge haben.

9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden

9.1 Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebendeVerpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Nature Discovery Tours dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von Nature Discovery Tours anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

9.2 Ist von Nature Discovery Tours keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung!), so ist der Reisende verpflichtet, Nature Discovery Tours direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer oder per E-Mail unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

9.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden namens Nature Discovery Tours anzuerkennen. Sie können Meldungen der Gäste nur zur Kenntnis nehmen, Nature Discovery Tours informieren und sich um Abhilfe bemühen.

9.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen am Flughafen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne zeitnahe Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes!

Empfehlung: Bei Wanderreisen empfehlen wir bei der Anreise Wanderschuhe zu tragen, damit bei einem Gepäckverlust nicht die ganze Reise negativ beeinflußt ist. Auch wichtige Gegenstände (z.B. Fotoausrüstung, Laptop) sollte man im Handgepäck mit sich führen.
 

9.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Nature Discovery Tours erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Nature Discovery Tours bzw. ihre Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Nature Discovery Tours oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
 

9.7 Die gesetzliche Obliegenheit des Reisenden nach § 651g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Nature Discovery Tours geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Nature Discovery Tours abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Nature Discovery Tours erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisende ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Nature Discovery Tours geltend zu machen.

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Nature Discovery Tours unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen!

c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Reisenden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1 Nature Discovery Tours informiert mit der Reiseausschreibung bzw. den Reiseinformationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Nature Discovery Tours nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.

10.2 Nature Discovery Tours wird den Kunden über wichtige Änderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

10.3 Soweit Nature Discovery Tours seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.

10.4. Nature Discovery Tours weist darauf hin, dass in diversen Reisezielen ausserhalb Europas Impfungen vorgeschrieben, bzw. empfohlen sind. Der Gast ist mitverantwortlich, sich rechtzeitig vor einer Reise entsprechend bei seinem Tropenarzt beraten und gegebenen Falles impfen zu lassen. 

10.5. Erkrankungen, die dem Gast vor einer Reise bekannt sind oder an der er schon länger leidet, muss er Nature Discovery Tours vor seiner Buchung mitteilen, damit Nature Discovery Tours ihn beraten kann und eventuell von einer Reise abraten kann.

Ergänzung: Die meisten Reisen mit Nature Discovery Tours beinhalten Wandern & Trekking in der Natur. Somit können Gelenk- und Kreislauferkrankungen eine Teilnahme an den Reisen negativ beeinträchtigen oder unmöglich machen. Da Nature Discovery Tours meist kleine Gruppen führt, ist ein solidarischer Umgang mit Gästen, die nicht 100% fit sind, möglich, aber es kann dann bei aufwändigeren Touren möglich sein, dass eine Teilnahme den Ablauf der Wanderung behindert und von einer Teilnahme abgeraten wird.

11. Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Nature Discovery Tours, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden von Nature Discovery Tours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder

b) Nature Discovery Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 

11.2 Nature Discovery Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen am Reiseort lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) oder in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
 

11.3 Kommt Nature Discovery Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.

12. Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Alle reisevertraglichen Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie Ansprüchen auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
 

12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Der Reisende kann Nature Discovery Tours nur an deren Sitz verklagen. (Gerichtsstand Siegburg)
 

13.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Nature Discovery Tours und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 

13.3 Für Klagen von Nature Discovery Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Nature Discovery Tours maßgebend.

14. Besondere Bestimmungen bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern

14.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und Nature Discovery Tours bei Verträgen über Ferienhäuser und Ferienwohnungen bestimmen sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, in entsprechender Anwendung der §§ 651a ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages.
 

14.2 Die Nature Discovery Tours geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar.
 

14.3 Von unserer Leistungspflicht nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten unsererseits bestehen, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
 

14.4 Die Reisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und Nature Discovery Tours, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von Nature Discovery Tours alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Zur Vermeidung von Problemen und Beweisschwierigkeiten wird dringend empfohlen, sofort auch Schäden, Probleme und Mängel zu melden, wenn diese nicht als störend empfunden werden oder, bei Schäden, davon ausgegangen wird, dass diese nicht vom Reisenden oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind.
 

14.5 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
 

14.6 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Art und Größe sind anzugeben.

14.7. Die Zimmer & Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Möchten Sie in der Immobilie rauchen, klären Sie das bitte vor Ort mit den Vermietern! Wir übernehmen keine Verantwortung für mögliche Schäden durch das Rauchen (verbrannte Möbel, Reinigung, Brand).

16. Reiseveranstalter

Firma: Nature Discovery Tours

Inhaber: Tobias Schorr

Anschrift: Kronenstr. 2, D-53840 Troisdorf

Telefon: +49-2241-2080175
Mobil-Telefon: +49-179-4761831

E-Mail: TobiasSchorr@Methana.de
E-Mail: info@nature-discovery-tours.com

Sollten Sie einen schnellen Kontakt benötigen, können Sie Tobias Schorr jederzeit per SMS oder Whatsapp unter 0049-179-4761831 erreichen. Dies funktioniert in den meisten Fällen auch, wenn sich Tobias Schorr im Ausland aufhält.